Papst Benedikt XVI.
Die große Bedeutung der christlichen
Familie
Die Familie als Gemeinschaft der Liebe
„Die ersten Zeugen der Geburt Christi, die Hirten, trafen nicht allein auf das Jesuskind, sondern auf eine kleine Familie: Mutter, Vater und das soeben geborene Kind. Gott wollte sich offenbaren, indem er in einer menschlichen Familie geboren wurde, und aus diesem Grund ist die menschliche Familie Bild Gottes geworden! Gott ist dreifaltig, er ist Gemeinschaft der Liebe, und die Familie ist bei allem Unterschied zwischen dem göttlichen Geheimnis und seinem menschlichen Geschöpf ein Ausdruck, der das unergründliche Geheimnis des Gottes widerspiegelt, der Liebe ist.
Der Mann und die Frau, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen sind, werden in der Ehe „ein Fleisch“ (Gen 2,24), das heißt eine Gemeinschaft der Liebe, die neues Leben zeugt. Die menschliche Familie ist in einem gewissen Sinn sowohl durch die interpersonelle Liebe als auch durch die Fruchtbarkeit der Liebe Bild der Dreifaltigkeit.“
Kinder sind ein Geschenk Gottes
„In der Episode des zwölfjährigen Jesus im Tempel (vgl. Lk 2,49) tritt der junge Jesus voller Eifer für Gott und den Tempel auf. Stellen wir uns die Frage: Von wem hatte Jesus die Liebe zu dem gelernt, was seinem Vater „gehört“? Als Sohn besaß er gewiss eine innige Kenntnis Gottes, eine tiefe persönliche und anhaltende Beziehung mit seinem Vater, in seiner konkreten Erziehung jedoch hat er die Gebete, die Liebe zum Tempel und den Einrichtungen Israels mit Sicherheit von seinen Eltern gelernt. Wir können also sagen, dass die Entscheidung Jesu, im Tempel zu bleiben, vor allem Frucht seiner innigen Beziehung zum Vater, aber auch Ergebnis der von Maria und Josef empfangenen Erziehung war.
Hier können wir den echten Sinn der christlichen Erziehung sehen: sie ist das Ergebnis einer stets zu suchenden Zusammenarbeit zwischen den Erziehern und Gott. Die christliche Familie ist sich bewusst, dass die Kinder Geschenk und Plan Gottes sind. Daher kann sie sie nicht als ihren Besitz betrachten, sondern dient in ihnen dem Plan Gottes und ist so dazu berufen, sie zur größten Freiheit zu erziehen, die gerade darin besteht, Ja zu Gott zu sagen, um seinen Willen zu tun.“
Familie als Schule von Werten und Tugenden
„Gott kommt im Schoß einer Familie zur Welt und zeigt so, dass diese Einrichtung ein sicherer Weg ist, um ihm zu begegnen und ihn kennenzulernen; ebenso erweist sie sich als ständige Berufung, für die Einheit aller in der Liebe zu arbeiten. Daher besteht einer der wichtigsten Dienste, die wir Christen den anderen leisten können, darin, unser ruhiges und festes Zeugnis für die auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gegründeten Familie zu bieten, sie zu schützen und zu fördern, da diese Einrichtung von höchster Wichtigkeit für die Gegenwart und die Zukunft der Menschheit ist.
Die Familie nämlich ist die beste Schule, in der jene Werte erlernt und gelebt werden können, die einer Person Würde verleihen und Völker groß machen. Darüber hinaus wird in ihr Leid und Freud geteilt. Alle wissen sich von fühlbarer Liebe umhüllt, die daheim allein aufgrund der Tatsache herrscht, dass man Mitglied derselben Familie ist...
Durch das tägliche Gebet, die ständige Praxis der Tugenden, das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Achtung wird sie genährt und gestärkt.“
Die Familie im Katholischen
Katechismus
● Die Familie im Plane Gottes
Natur der Familie
2201 Die Ehegemeinschaft beruht auf
dem Konsens der Gatten, ihrem gegenseitigen Einverständnis. Ehe und
Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und
Erziehung von Kindern hinge ordne [Vgl. Dtn 5,16.]. Die Liebe der
Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den
Familienmitgliedern persönliche Beziehungen und grundlegende
Verantwortung entstehen.
2202 Ein Mann und eine
Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit ihren Kindern
eine Familie. Diese Gemeinschaft geht jeder Anerkennung durch die
öffentliche Autorität voraus; sie ist ihr vorgegeben. Man muß sie
als die normale Beziehungsgrundlage betrachten, von der aus die
verschiedenen Verwandtschaftsformen zu würdigen sind.
2203 Indem Gott Mann und
Frau erschuf, hat er die menschliche Familie gegründet und ihr die
Grundverfassung gegeben. Ihre Glieder sind Personen gleicher Würde.
Zum Gemeinwohl der Familienmitglieder und der Gesellschaft gibt es
in der Familie verschiedene Verantwortungen, Rechte und Pflichten.
Christliche Familie
2204 Die christliche Familie ist
eine spezifische Darstellung und Verwirklichung der kirchlichen
Gemeinschaft. Sie kann und muß deshalb auch „Hauskirche" genannt
werden" (FC 21) [Vgl. LG 11]. Sie ist eine Gemeinschaft des
Glaubens, der Hoffnung und der Liebe; wie im Neuen Testament
angedeutet wird [Vgl. Eph 5,21-6,4; Kol 3,18-21; 1 Petr 3,1-7.],
kommt ihr in der Kirche eine einzigartige Bedeutung zu.
2205 Die christliche
Familie ist eine Gemeinschaft von Personen, ein Zeichen und Abbild
der Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes im Heiligen Geist. In der
Zeugung und Erziehung von Kindern spiegelt sich das Schöpfungswerk
des Vaters wider. Die Familie ist berufen, am Gebet und am Opfer
Christi teilzunehmen. Das tägliche Gebet und die Lesung des Wortes
Gottes stärken in ihr die Liebe. Die christliche Familie wirkt
evangelisierend und missionarisch.
2206 Die Familienbeziehungen bewirken eine besondere gegenseitige Nähe der Gefühle, Neigungen und Interessen, vor allem, wenn ihre Mitglieder einander achten. Die Familie ist eine Gemeinschaft mit besonderen Vorzügen: sie ist berufen, „herzliche Seelengemeinschaft, gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder" zu verwirklichen (GS 52,1).
● Familie und Gesellschaft
2207 Die Familie ist die Urzelle des
gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die natürliche Gemeinschaft, in
der Mann und Frau zur Hingabe der Liebe und zur Weitergabe des
Lebens berufen sind. Die Autorität, die Beständigkeit und das
Gemeinschaftsieben innerhalb der Familie bilden die Grundlage von
Freiheit, Sicherheit und Brüderlichkeit innerhalb der Gesellschaft.
Die Familie ist die Gemeinschaft, in der man von Kind auf lernen
kann, die sittlichen Werte zu achten, Gott zu ehren und die Freiheit
richtig zu gebrauchen. Das Familienleben ist eine Einübung in das
gesellschaftliche Leben.
2208 Die Familie soll so
leben, daß ihre Mitglieder lernen, sich um Junge und Alte, um
Kranke, Behinderte und Arme zu kümmern und sich ihrer anzunehmen. Es
gibt zahlreiche Familien, die zeitweilig nicht imstande sind, diese
Hilfe zu leisten. Dann ist es Sache anderer Personen oder Familien,
subsidiär auch Sache der Gesellschaft, für die Bedürfnisse dieser
Menschen zu sorgen. „Ein reiner und makelloser Dienst vor Gott, dem
Vater, besteht darin: für Waisen und Witwen zu sorgen, wenn sie in
Not sind, und sich vor jeder Befleckung durch die Welt zu bewahren"
(Jak 1,27).
2209 Die Familie ist
durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen.
Wenn die Familien nicht imstande sind, ihre Aufgaben zu erfüllen,
haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht, der
Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen. Gemäß
dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon
Abstand nehmen, sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr
Leben einzugreifen.
2210 Weil die Familie
für das Leben und das Wohlergehen der Gesellschaft so bedeutend ist
[Vgl. GS 47,1], hat diese eine besondere Verpflichtung, Ehe und
Familie zu unterstützen und zu stärken. Die Staatsgewalt hat es als
ihre besondere Pflicht anzusehen, „die wahre Eigenart von Ehe und
Familie anzuerkennen, zu hüten und zu fördern, die öffentliche
Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand zu
begünstigen" (GS 52,2).
2211 Die politische
Gemeinschaft hat die Pflicht, die Familie in Ehren zu halten, ihr
beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten:
- die Freiheit, eine Familie zu gründen, Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen;
2212 Das vierte Gebot erhellt
auch die anderen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft. In unseren
Geschwistern sehen wir Kinder unserer Eltern; in unseren Vettern und
Basen Nachkommen unserer Ahnen; in unseren Mitbürgern Söhne und
Töchter unseres Heimatlandes; in allen Getauften Kinder unserer
Mutter, der Kirche; in jedem Menschen einen Sohn oder eine Tochter
dessen, der „unser Vater" genannt werden will. Dadurch erhalten
unsere Beziehungen zu unseren Mitmenschen einen persönlichen
Charakter. Der Nächste ist kein bloßes „Individuum" innerhalb der
Masse, sondern „jemand", der aufgrund seiner bekannten Herkunft
besondere Aufmerksamkeit und Achtung verdient.
2213 Die menschlichen
Gemeinschaften setzen sich aus Personen zusammen. Sie gut zu
regieren besteht nicht bloß darin, daß Rechte gewährleistet,
Pflichten erfüllt und Verträge eingehalten werden. Gerechte
Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen
Regierenden und Bürgern setzen das natürliche Wohlwollen voraus, das
der Würde menschlicher Personen entspricht, die auf Gerechtigkeit
und Brüderlichkeit bedacht sind.
● Pflichten der Familienmitglieder
Pflichten der Kinder
2214 Die Vaterschaft Gottes ist die
Quelle der menschlichen Elternschaft [Vgl. Eph 3,14]; auf ihr
gründet die Ehre der Eltern. Die Achtung der minderjährigen oder
erwachsenen Kinder vor Vater und Mutter [Vgl. Spr 1,8;Tob 4,3-4]
erwächst aus der natürlichen Zuneigung, die sie miteinander vereint.
Sie wird vom Gebot Gottes gefordert [Vgl. Ex 20,12.].
2215 Die Achtung der
Kinder vor den Eltern [Kindesliebe, pietas filialis] entspringt der
Dankbarkeit gegenüber denen, die ihnen das Leben geschenkt und durch
ihre Liebe und Arbeit ihnen ermöglicht haben, an Größe, Weisheit und
Gnade zu wachsen. „Ehre deinen Vater von ganzem Herzen, vergiß
niemals die Schmerzen deiner Mutter! Denk daran, daß sie dir das
Leben gaben. Wie kannst du ihnen vergelten, was sie für dich taten?"
(Sir 7, 27-28).
2216 Die Kindesliebe
zeigt sich in Folgsamkeit und wahrem Gehorsam. „Achte, mein Sohn,
auf das Gebot deines Vaters, mißachte nicht die Lehre deiner Mutter!
... Wenn du gehst, geleitet sie dich, wenn du ruhst, behütet sie
dich, beim Erwachen redet sie mit dir" (Spr 6,20-22). „Ein weiser
Sohn ist die Frucht der Erziehung des Vaters, der zuchtlose aber
hört nicht auf die Mahnung" (Spr 13,1).
2217 Solange das Kind
bei den Eltern wohnt, muß es jeder Aufforderung der Eltern
gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem der Familie dient. „Ihr
Kinder, gehorcht euren Eltern in allem; denn so ist es gut und recht
im Herrn" (Kol 3,20) [Vgl. Eph 6,1. ]. Die Kinder haben auch den
vernünftigen Vorschriften ihrer Erzieher und all derer zu gehorchen,
denen sie von den Eltern anvertraut wurden. Falls jedoch das Kind im
Gewissen überzeugt ist, daß es unsittlich wäre, einem bestimmten
Befehl zu gehorchen, soll es ihm nicht Folge leisten.
Auch wenn sie größer werden, sollen die Kinder ihre Eltern weiterhin achten. Sie sollen ihren Wünschen zuvorkommen, ihren Rat suchen und ihre gerechtfertigten Ermahnungen annehmen. Die Pflicht, den Eltern zu gehorchen, hört mit der Volljährigkeit der Kinder auf, doch schulden sie ihnen für immer Achtung. Diese wurzelt in der Gottesfurcht, einer der Gaben des Heiligen Geistes.
2218 Das vierte Gebot ruft den
erwachsenen Kindern die Pflichten gegenüber den Eltern in
Erinnerung. Im Alter, in Krankheit, Einsamkeit oder Not sollen sie
ihnen, so gut sie können, materiell und moralisch beistehen. Jesus
erinnert an diese Dankespflicht [Vgl. Mk 7,10-12.].
„Der Herr hat den Kindern befohlen, ihren Vater zu ehren, und die Söhne verpflichtet, das Recht ihrer Mutter zu achten. Wer den Vater ehrt, erlangt Verzeihung der Sünden, und wer seine Mutter achtet, gleicht einem Menschen, der Schätze sammelt. Wer den Vater ehrt, wird Freude haben an den eigenen Kindern, und wenn er betet, wird er Erhörung finden. Wer den Vater achtet, wird lange leben, und wer seiner Mutter Ehre erweist, erweist sie dem Herrn" (Sir 3,2-6).
„Mein Sohn, wenn dein Vater alt ist, nimm dich seiner an, und betrübe ihn nicht, solange er lebt. Wenn sein Verstand abnimmt, sieh es ihm nach, und beschäme ihn nicht in deiner Volikraft! ... Wie ein Gotteslästerer handelt, wer seinen Vater im Stich läßt, und von Gott ist verflucht, wer seine Mutter kränkt" (Sir 3,12-13.16).
2219 Die Kindesliebe begünstigt
die Harmonie des ganzen Familienlebens; sie beeinflußt auch die
Beziehungen zwischen den Geschwistern. Die Achtung vor den Eltern
durchstrahlt die Atmosphäre innerhalb der Familie. „Eine Krone der
Alten sind Kindeskinder" (Spr 17,6). „Seid demütig, friedfertig und
geduldig, ertragt einander in Liebe" (Eph 4,2).
2220 Die Christen sind
jenen besondere Dankbarkeit schuldig, denen sie die Gabe des
Glaubens, die Gnade der Taufe und das Leben in der Kirche verdanken.
Es kann sich dabei um die Eltern, um andere Familienmitglieder, um
die Großeltern, um Seelsorger, Katecheten, Lehrer oder Freunde
handeln. „Ich denke an deinen aufrichtigen Glauben, der schon in
deiner Großmutter Lois und in deiner Mutter Eunike lebendig war und
der nun, wie ich weiß, auch in dir lebt" (2 Tim 1,5).
Pflichten der Eltern
2221 Die Fruchtbarkeit der
ehelichen Liebe beschränkt sich nicht darauf, Kinder zu zeugen; sie
muß sich auch auf ihre sittliche Erziehung und ihre geistliche
Bildung erstrecken. Die Erziehung durch die Eltern „ist so
entscheidend, daß sie dort, wo sie fehlt, kaum zu ersetzen ist" (GE
3). Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern, ihre Kinder zu
erziehen, sind unveräußerlich [Vgl. FC 36.].
2222 Die Eltern sollen
ihre Kinder als Kinder Gottes ansehen und sie als menschliche
Personen achten. Sie erziehen ihre Kinder dazu, das Gesetz Gottes zu
erfüllen, indem sie selbst gegenüber dem Willen des Vaters im Himmel
gehorsam sind.
2223 Die Eltern sind die
Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder. In erster Linie
erfüllen sie diese Verantwortung, indem sie ein Zuhause schaffen, wo
Zärtlichkeit, Vergebung, gegenseitige Achtung, Treue und selbstlose
Dienstbereitschaft herrschen. Die Erziehung zu den Tugenden beginnt
zu Hause. Hier müssen die Kinder Opferbereitschaft, gesundes Urteil
und Selbstbeherrschung lernen, die Voraussetzung zu wahrer Freiheit
sind. Die Eltern sollen die Kinder lehren, „die materiellen und
triebhaften [Dimensionen] den inneren und geistigen" unterzuordnen
(CA 36). Die Eltern haben die große Verantwortung, ihren Kindern ein
gutes Beispiel zu geben. Wenn sie ihre Fehler vor ihnen eingestehen
können, werden sie eher imstande sein, sie zu leiten und
zurechtzuweisen.
„Wer seinen Sohn liebt, hält den Stock für ihn bereit, damit er später Freude erleben kann. Wer seinen Sohn in Zucht hält, wird Freude an ihm haben" (Sir 30,1-2). „Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn!" (Eph 6,4).
2224 Das Zuhause ist die
natürliche Umgebung, in der die Kinder zur Solidarität und zur
gemeinsamen Verantwortung angeleitet werden sollen. Die Eltern
sollen die Kinder dazu erziehen, sich vor falschen Zugeständnissen
und dem Verlust der Würde zu bewahren, die jede menschliche
Gesellschaft in Gefahr bringen.
2225 Durch die Gnade des
Ehesakramentes haben die Eltern die Pflicht und das Vorrecht
erhalten, ihre Kinder zu evangelisieren. Sie sollen als „die ersten
Glaubensboten" (LG 11) ihre Kinder möglichst früh in die Mysterien
des Glaubens einführen und sie schon von früher Kindheit an in das
kirchliche Leben miteinbeziehen. Die Lebensweise in der Familie kann
jene Gefühlshaltungen prägen, die während des ganzen späteren Lebens
Voraussetzung und Stütze eines lebendigen Glaubens bleiben werden.
2226 Die Erziehung zum
Glauben durch die Eltern muß schon in frühester Kindheit einsetzen.
Sie beginnt damit, daß die Familienmitglieder einander helfen, durch
das Zeugnis eines dem Evangelium entsprechenden Lebens im Glauben zu
wachsen. Die Familienkatechese geht allen anderen Formen der
Glaubensunterweisung voran, begleitet und bereichert sie. Die Eltern
haben die Sendung, ihre Kinder beten zu lehren und sie ihre Berufung
als Kinder Gottes entdecken zu lassen [Vgl. LG 11. ]. Die Pfarrei
ist für die christlichen Familien Eucharistiegemeinschaft und Herz
des liturgischen Lebens. Sie ist ein besonders geeigneter Ort für
die Katechese der Kinder und der Eltern.
2227 Die Kinder tragen
ihrerseits dazu bei, daß ihre Eltern an Heiligkeit zunehmen [Vgl. GS
48,4.]. Wenn es zu Beleidigung, Streit, Ungerechtigkeit und Mangel
an Aufmerksamkeit kommt, sollen alle einander großmütig und
unermüdlich verzeihen, wie es die gegenseitige Liebe nahelegt und
die Liebe Christi verlangt [Vgl. Mt 18,21-22; Lk 17,4].
2228 Die Achtung und die
Liebe der Eltern gegenüber ihren Kindern zeigt sich während der
ersten Jahre in der Sorge und der Zuwendung, mit der sie ihre Kinder
erziehen und deren leibliche und geistige Bedürfnisse stillen. Wenn
die Kinder heranwachsen, werden die Eltern aufgrund der gleichen
Achtung und Hingabe ihre Kinder dazu anleiten, Vernunft und Freiheit
recht zu gebrauchen.
2229 Als
Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern
das Recht, für sie eine Schule zu wählen, die ihren Überzeugungen
entspricht. Das ist ein Grundrecht. Die Eltern haben die Pflicht,
soweit wie möglich solche Schulen zu wählen, die sie in ihrer
Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [Vgl. GE 6].
Die Behörden haben die Pflicht, dieses Elternrecht zu gewährleisten
und dafür zu sorgen, daß es auch wirklich ausgeübt werden kann.
2230 Wenn die Kinder
erwachsen werden, haben sie die Pflicht und das Recht, ihren Beruf
und Lebensstand zu wählen. Sie sollen diese neuen Verantwortungen in
vertrauensvoller Beziehung zu ihren Eltern wahrnehmen und deren
Ansichten und Ratschläge gerne erfragen und entgegennehmen. Die
Eltern mögen darauf bedacht sein, weder in der Berufswahl noch in
der Partnerwahl auf ihre Kinder Zwang auszuüben. Diese Pflicht, sich
zurückzuhalten, verbietet ihnen jedoch nicht, den Kindern durch
kluge Ratschläge beizustehen, besonders dann, wenn diese vorhaben,
eine Familie zu gründen.
2231 Manche Menschen
heiraten nicht, um für ihre Eltern oder Geschwister zu sorgen, sich
intensiver einem Beruf zu widmen oder aus anderen achtenswerten
Beweggründen. Sie können zum Wohl der Menschheitsfamilie
● Familie und Reich Gottes
2232 Die Familienbande sind zwar
wichtig, aber nicht absolut. So wie das Kind zur menschlichen und
geistigen Selbständigkeit heranreift, bestätigt sich auch seine
besondere Berufung, die von Gott kommt, immer klarer und stärker.
Die Eltern sollen diese Berufung achten und ihre Kinder ermutigen,
ihr Folge zu leisten. Man muß überzeugt sein, daß es die erste
Berufung des Christen ist, Christus nachzufolgen [Vgl. Mt 16,25.]:
„Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig,
und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht
würdig" (Mt 10,37).
2233 Jünger Jesu werden
heißt die Einladung annehmen, zur Familie Gottes zu gehören und so
zu leben wie er: „Wer den Willen meines himmlischen Vaters erfüllt,
der ist für mich Bruder und Schwester und Mutter" (Mt 12,49). Die
Eltern sollen es freudig und dankbar annehmen und achten, wenn der
Herr eines ihrer Kinder beruft, ihm in der Jungfräulichkeit um des
Himmel-reiches willen, im gottgeweihten Leben oder im priesterlichen
Dienst nachzufolgen.
Quelle: http://www.vatican.va/archive/DEU0035/__P7Z.HTM
Stand:
04.03.2015