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Die Menschheit ist am Scheideweg

Quo vadis ......Mensch ?

Herzmariens  

Papst Benedikt XVI.

Die große Bedeutung der christlichen Familie


  

Die Familie als Gemeinschaft der Liebe

 „Die ersten Zeugen der Geburt Christi, die Hirten, trafen nicht allein auf das Jesuskind, sondern auf eine kleine Familie: Mutter, Vater und das soeben geborene Kind. Gott wollte sich offenbaren, indem er in einer menschlichen Familie geboren wurde, und aus diesem Grund ist die menschliche Familie Bild Gottes geworden! Gott ist dreifaltig, er ist Gemeinschaft der Liebe, und die Familie ist bei allem Unterschied zwischen dem göttlichen Geheimnis und seinem menschlichen Geschöpf ein Ausdruck, der das unergründliche Geheimnis des Gottes widerspiegelt, der Liebe ist.

Der Mann und die Frau, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen sind, werden in der Ehe „ein Fleisch“ (Gen 2,24), das heißt eine Gemeinschaft der Liebe, die neues Leben zeugt. Die menschliche Familie ist in einem gewissen Sinn sowohl durch die interpersonelle Liebe als auch durch die Fruchtbarkeit der Liebe Bild der Dreifaltigkeit.“

 

Kinder sind ein Geschenk Gottes

 „In der Episode des zwölfjährigen Jesus im Tempel (vgl. Lk 2,49) tritt der junge Jesus voller Eifer für Gott und den Tempel auf. Stellen wir uns die Frage: Von wem hatte Jesus die Liebe zu dem gelernt, was seinem Vater „gehört“? Als Sohn besaß er gewiss eine innige Kenntnis Gottes, eine tiefe persönliche und anhaltende Beziehung mit seinem Vater, in seiner konkreten Erziehung jedoch hat er die Gebete, die Liebe zum Tempel und den Einrichtungen Israels mit Sicherheit von seinen Eltern gelernt. Wir können also sagen, dass die Entscheidung Jesu, im Tempel zu bleiben, vor allem Frucht seiner innigen Beziehung zum Vater, aber auch Ergebnis der von Maria und Josef empfangenen Erziehung war.

Hier können wir den echten Sinn der christlichen Erziehung sehen: sie ist das Ergebnis einer stets zu suchenden Zusammenarbeit zwischen den Erziehern und Gott. Die christliche Familie ist sich bewusst, dass die Kinder Geschenk und Plan Gottes sind. Daher kann sie sie nicht als ihren Besitz betrachten, sondern dient in ihnen dem Plan Gottes und ist so dazu berufen, sie zur größten Freiheit zu erziehen, die gerade darin besteht, Ja zu Gott zu sagen, um seinen Willen zu tun.“

 

Familie als Schule von Werten und Tugenden

 „Gott kommt im Schoß einer Familie zur Welt und zeigt so, dass diese Einrichtung ein sicherer Weg ist, um ihm zu begegnen und ihn kennenzulernen; ebenso erweist sie sich als ständige Berufung, für die Einheit aller in der Liebe zu arbeiten. Daher besteht einer der wichtigsten Dienste, die wir Christen den anderen leisten können, darin, unser ruhiges und festes Zeugnis für die auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gegründeten Familie zu bieten, sie zu schützen und zu fördern, da diese Einrichtung von höchster Wichtigkeit für die Gegenwart und die Zukunft der Menschheit ist.

Die Familie nämlich ist die beste Schule, in der jene Werte erlernt und gelebt werden können, die einer Person Würde verleihen und Völker groß machen. Darüber hinaus wird in ihr Leid und Freud geteilt. Alle wissen sich von fühlbarer Liebe umhüllt, die daheim allein aufgrund der Tatsache herrscht, dass man Mitglied derselben Familie ist...

Durch das tägliche Gebet, die ständige Praxis der Tugenden, das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Achtung wird sie genährt und gestärkt.“

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Die Familie im Katholischen Katechismus

 

         Die Familie im Plane Gottes

 

Natur der Familie

2201 Die Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten, ihrem gegenseitigen Einverständnis. Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hinge ordne [Vgl. Dtn 5,16.]. Die Liebe der Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den Familienmitgliedern persönliche Beziehungen und grundlegende Verantwortung entstehen.

2202 Ein Mann und eine Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit ihren Kindern eine Familie. Diese Gemeinschaft geht jeder Anerkennung durch die öffentliche Autorität voraus; sie ist ihr vorgegeben. Man muß sie als die normale Beziehungsgrundlage betrachten, von der aus die verschiedenen Verwandtschaftsformen zu würdigen sind.

2203 Indem Gott Mann und Frau erschuf, hat er die menschliche Familie gegründet und ihr die Grundverfassung gegeben. Ihre Glieder sind Personen gleicher Würde. Zum Gemeinwohl der Familienmitglieder und der Gesellschaft gibt es in der Familie verschiedene Verantwortungen, Rechte und Pflichten.

 

Christliche Familie

2204 Die christliche Familie ist eine spezifische Darstellung und Verwirklichung der kirchlichen Gemeinschaft. Sie kann und muß deshalb auch „Hauskirche" genannt werden" (FC 21) [Vgl. LG 11]. Sie ist eine Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe; wie im Neuen Testament angedeutet wird [Vgl. Eph 5,21-6,4; Kol 3,18-21; 1 Petr 3,1-7.], kommt ihr in der Kirche eine einzigartige Bedeutung zu.

2205 Die christliche Familie ist eine Gemeinschaft von Personen, ein Zeichen und Abbild der Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes im Heiligen Geist. In der Zeugung und Erziehung von Kindern spiegelt sich das Schöpfungswerk des Vaters wider. Die Familie ist berufen, am Gebet und am Opfer Christi teilzunehmen. Das tägliche Gebet und die Lesung des Wortes Gottes stärken in ihr die Liebe. Die christliche Familie wirkt evangelisierend und missionarisch.

2206 Die Familienbeziehungen bewirken eine besondere gegenseitige Nähe der Gefühle, Neigungen und Interessen, vor allem, wenn ihre Mitglieder einander achten. Die Familie ist eine Gemeinschaft mit besonderen Vorzügen: sie ist berufen, „herzliche Seelengemeinschaft, gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder" zu verwirklichen (GS 52,1).

 

 

         Familie und Gesellschaft

2207 Die Familie ist die Urzelle des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die natürliche Gemeinschaft, in der Mann und Frau zur Hingabe der Liebe und zur Weitergabe des Lebens berufen sind. Die Autorität, die Beständigkeit und das Gemeinschaftsieben innerhalb der Familie bilden die Grundlage von Freiheit, Sicherheit und Brüderlichkeit innerhalb der Gesellschaft. Die Familie ist die Gemeinschaft, in der man von Kind auf lernen kann, die sittlichen Werte zu achten, Gott zu ehren und die Freiheit richtig zu gebrauchen. Das Familienleben ist eine Einübung in das gesellschaftliche Leben.

2208 Die Familie soll so leben, daß ihre Mitglieder lernen, sich um Junge und Alte, um Kranke, Behinderte und Arme zu kümmern und sich ihrer anzunehmen. Es gibt zahlreiche Familien, die zeitweilig nicht imstande sind, diese Hilfe zu leisten. Dann ist es Sache anderer Personen oder Familien, subsidiär auch Sache der Gesellschaft, für die Bedürfnisse dieser Menschen zu sorgen. „Ein reiner und makelloser Dienst vor Gott, dem Vater, besteht darin: für Waisen und Witwen zu sorgen, wenn sie in Not sind, und sich vor jeder Befleckung durch die Welt zu bewahren" (Jak 1,27).

2209 Die Familie ist durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen. Wenn die Familien nicht imstande sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht, der Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon Abstand nehmen, sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr Leben einzugreifen.

2210 Weil die Familie für das Leben und das Wohlergehen der Gesellschaft so bedeutend ist [Vgl. GS 47,1], hat diese eine besondere Verpflichtung, Ehe und Familie zu unterstützen und zu stärken. Die Staatsgewalt hat es als ihre besondere Pflicht anzusehen, „die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen, zu hüten und zu fördern, die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand zu begünstigen" (GS 52,2).

2211 Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht, die Familie in Ehren zu halten, ihr

beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten:

  • die Freiheit, eine Familie zu gründen, Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen;
  • den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie;
  • die Freiheit, seinen Glauben zu bekennen, weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen;
  • das Recht auf Privateigentum, die Freiheit, selbständig oder unselbständig zu arbeiten, eine Wohnung zu erhalten und das Recht, auszuwandern;
  • den Institutionen des betreffenden Landes entsprechend das Recht auf medizinische Betreuung, auf Beistand im Alter und auf Kindergeld;
  • den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit, insbesondere gegenüber Gefahren wie Drogen, Pornographie und Alkoholismus;
  • die Freiheit, Familienverbände zu bilden und so bei den staatlichen Institutionen vertreten zu sein [Vgl. FC 46.].

2212 Das vierte Gebot erhellt auch die anderen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft. In unseren Geschwistern sehen wir Kinder unserer Eltern; in unseren Vettern und Basen Nachkommen unserer Ahnen; in unseren Mitbürgern Söhne und Töchter unseres Heimatlandes; in allen Getauften Kinder unserer Mutter, der Kirche; in jedem Menschen einen Sohn oder eine Tochter dessen, der „unser Vater" genannt werden will. Dadurch erhalten unsere Beziehungen zu unseren Mitmenschen einen persönlichen Charakter. Der Nächste ist kein bloßes „Individuum" innerhalb der Masse, sondern „jemand", der aufgrund seiner bekannten Herkunft besondere Aufmerksamkeit und Achtung verdient.

2213 Die menschlichen Gemeinschaften setzen sich aus Personen zusammen. Sie gut zu regieren besteht nicht bloß darin, daß Rechte gewährleistet, Pflichten erfüllt und Verträge eingehalten werden. Gerechte Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Regierenden und Bürgern setzen das natürliche Wohlwollen voraus, das der Würde menschlicher Personen entspricht, die auf Gerechtigkeit und Brüderlichkeit bedacht sind.

 

         Pflichten der Familienmitglieder

Pflichten der Kinder

2214 Die Vaterschaft Gottes ist die Quelle der menschlichen Elternschaft [Vgl. Eph 3,14]; auf ihr gründet die Ehre der Eltern. Die Achtung der minderjährigen oder erwachsenen Kinder vor Vater und Mutter [Vgl. Spr 1,8;Tob 4,3-4] erwächst aus der natürlichen Zuneigung, die sie miteinander vereint. Sie wird vom Gebot Gottes gefordert [Vgl. Ex 20,12.].

2215 Die Achtung der Kinder vor den Eltern [Kindesliebe, pietas filialis] entspringt der Dankbarkeit gegenüber denen, die ihnen das Leben geschenkt und durch ihre Liebe und Arbeit ihnen ermöglicht haben, an Größe, Weisheit und Gnade zu wachsen. „Ehre deinen Vater von ganzem Herzen, vergiß niemals die Schmerzen deiner Mutter! Denk daran, daß sie dir das Leben gaben. Wie kannst du ihnen vergelten, was sie für dich taten?" (Sir 7, 27-28).

2216 Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeit und wahrem Gehorsam. „Achte, mein Sohn, auf das Gebot deines Vaters, mißachte nicht die Lehre deiner Mutter! ... Wenn du gehst, geleitet sie dich, wenn du ruhst, behütet sie dich, beim Erwachen redet sie mit dir" (Spr 6,20-22). „Ein weiser Sohn ist die Frucht der Erziehung des Vaters, der zuchtlose aber hört nicht auf die Mahnung" (Spr 13,1).

2217 Solange das Kind bei den Eltern wohnt, muß es jeder Aufforderung der Eltern gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem der Familie dient. „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem; denn so ist es gut und recht im Herrn" (Kol 3,20) [Vgl. Eph 6,1. ]. Die Kinder haben auch den vernünftigen Vorschriften ihrer Erzieher und all derer zu gehorchen, denen sie von den Eltern anvertraut wurden. Falls jedoch das Kind im Gewissen überzeugt ist, daß es unsittlich wäre, einem bestimmten Befehl zu gehorchen, soll es ihm nicht Folge leisten.

Auch wenn sie größer werden, sollen die Kinder ihre Eltern weiterhin achten. Sie sollen ihren Wünschen zuvorkommen, ihren Rat suchen und ihre gerechtfertigten Ermahnungen annehmen. Die Pflicht, den Eltern zu gehorchen, hört mit der Volljährigkeit der Kinder auf, doch schulden sie ihnen für immer Achtung. Diese wurzelt in der Gottesfurcht, einer der Gaben des Heiligen Geistes.

2218 Das vierte Gebot ruft den erwachsenen Kindern die Pflichten gegenüber den Eltern in Erinnerung. Im Alter, in Krankheit, Einsamkeit oder Not sollen sie ihnen, so gut sie können, materiell und moralisch beistehen. Jesus erinnert an diese Dankespflicht [Vgl. Mk 7,10-12.].

 „Der Herr hat den Kindern befohlen, ihren Vater zu ehren, und die Söhne verpflichtet, das Recht ihrer Mutter zu achten. Wer den Vater ehrt, erlangt Verzeihung der Sünden, und wer seine Mutter achtet, gleicht einem Menschen, der Schätze sammelt. Wer den Vater ehrt, wird Freude haben an den eigenen Kindern, und wenn er betet, wird er Erhörung finden. Wer den Vater achtet, wird lange leben, und wer seiner Mutter Ehre erweist, erweist sie dem Herrn" (Sir 3,2-6).

 „Mein Sohn, wenn dein Vater alt ist, nimm dich seiner an, und betrübe ihn nicht, solange er lebt. Wenn sein Verstand abnimmt, sieh es ihm nach, und beschäme ihn nicht in deiner Volikraft! ... Wie ein Gotteslästerer handelt, wer seinen Vater im Stich läßt, und von Gott ist verflucht, wer seine Mutter kränkt" (Sir 3,12-13.16).

2219 Die Kindesliebe begünstigt die Harmonie des ganzen Familienlebens; sie beeinflußt auch die Beziehungen zwischen den Geschwistern. Die Achtung vor den Eltern durchstrahlt die Atmosphäre innerhalb der Familie. „Eine Krone der Alten sind Kindeskinder" (Spr 17,6). „Seid demütig, friedfertig und geduldig, ertragt einander in Liebe" (Eph 4,2).

2220 Die Christen sind jenen besondere Dankbarkeit schuldig, denen sie die Gabe des Glaubens, die Gnade der Taufe und das Leben in der Kirche verdanken. Es kann sich dabei um die Eltern, um andere Familienmitglieder, um die Großeltern, um Seelsorger, Katecheten, Lehrer oder Freunde handeln. „Ich denke an deinen aufrichtigen Glauben, der schon in deiner Großmutter Lois und in deiner Mutter Eunike lebendig war und der nun, wie ich weiß, auch in dir lebt" (2 Tim 1,5).

 

Pflichten der Eltern

2221 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht darauf, Kinder zu zeugen; sie muß sich auch auf ihre sittliche Erziehung und ihre geistliche Bildung erstrecken. Die Erziehung durch die Eltern „ist so entscheidend, daß sie dort, wo sie fehlt, kaum zu ersetzen ist" (GE 3). Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, sind unveräußerlich [Vgl. FC 36.].

2222 Die Eltern sollen ihre Kinder als Kinder Gottes ansehen und sie als menschliche Personen achten. Sie erziehen ihre Kinder dazu, das Gesetz Gottes zu erfüllen, indem sie selbst gegenüber dem Willen des Vaters im Himmel gehorsam sind.

2223 Die Eltern sind die Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder. In erster Linie erfüllen sie diese Verantwortung, indem sie ein Zuhause schaffen, wo Zärtlichkeit, Vergebung, gegenseitige Achtung, Treue und selbstlose Dienstbereitschaft herrschen. Die Erziehung zu den Tugenden beginnt zu Hause. Hier müssen die Kinder Opferbereitschaft, gesundes Urteil und Selbstbeherrschung lernen, die Voraussetzung zu wahrer Freiheit sind. Die Eltern sollen die Kinder lehren, „die materiellen und triebhaften [Dimensionen] den inneren und geistigen" unterzuordnen (CA 36). Die Eltern haben die große Verantwortung, ihren Kindern ein gutes Beispiel zu geben. Wenn sie ihre Fehler vor ihnen eingestehen können, werden sie eher imstande sein, sie zu leiten und zurechtzuweisen.

„Wer seinen Sohn liebt, hält den Stock für ihn bereit, damit er später Freude erleben kann. Wer seinen Sohn in Zucht hält, wird Freude an ihm haben" (Sir 30,1-2). „Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn!" (Eph 6,4).

2224 Das Zuhause ist die natürliche Umgebung, in der die Kinder zur Solidarität und zur gemeinsamen Verantwortung angeleitet werden sollen. Die Eltern sollen die Kinder dazu erziehen, sich vor falschen Zugeständnissen und dem Verlust der Würde zu bewahren, die jede menschliche Gesellschaft in Gefahr bringen.

2225 Durch die Gnade des Ehesakramentes haben die Eltern die Pflicht und das Vorrecht erhalten, ihre Kinder zu evangelisieren. Sie sollen als „die ersten Glaubensboten" (LG 11) ihre Kinder möglichst früh in die Mysterien des Glaubens einführen und sie schon von früher Kindheit an in das kirchliche Leben miteinbeziehen. Die Lebensweise in der Familie kann jene Gefühlshaltungen prägen, die während des ganzen späteren Lebens Voraussetzung und Stütze eines lebendigen Glaubens bleiben werden.

2226 Die Erziehung zum Glauben durch die Eltern muß schon in frühester Kindheit einsetzen. Sie beginnt damit, daß die Familienmitglieder einander helfen, durch das Zeugnis eines dem Evangelium entsprechenden Lebens im Glauben zu wachsen. Die Familienkatechese geht allen anderen Formen der Glaubensunterweisung voran, begleitet und bereichert sie. Die Eltern haben die Sendung, ihre Kinder beten zu lehren und sie ihre Berufung als Kinder Gottes entdecken zu lassen [Vgl. LG 11. ]. Die Pfarrei ist für die christlichen Familien Eucharistiegemeinschaft und Herz des liturgischen Lebens. Sie ist ein besonders geeigneter Ort für die Katechese der Kinder und der Eltern.

2227 Die Kinder tragen ihrerseits dazu bei, daß ihre Eltern an Heiligkeit zunehmen [Vgl. GS 48,4.]. Wenn es zu Beleidigung, Streit, Ungerechtigkeit und Mangel an Aufmerksamkeit kommt, sollen alle einander großmütig und unermüdlich verzeihen, wie es die gegenseitige Liebe nahelegt und die Liebe Christi verlangt [Vgl. Mt 18,21-22; Lk 17,4].

2228 Die Achtung und die Liebe der Eltern gegenüber ihren Kindern zeigt sich während der ersten Jahre in der Sorge und der Zuwendung, mit der sie ihre Kinder erziehen und deren leibliche und geistige Bedürfnisse stillen. Wenn die Kinder heranwachsen, werden die Eltern aufgrund der gleichen Achtung und Hingabe ihre Kinder dazu anleiten, Vernunft und Freiheit recht zu gebrauchen.

2229 Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht, für sie eine Schule zu wählen, die ihren Überzeugungen entspricht. Das ist ein Grundrecht. Die Eltern haben die Pflicht, soweit wie möglich solche Schulen zu wählen, die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [Vgl. GE 6]. Die Behörden haben die Pflicht, dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen, daß es auch wirklich ausgeübt werden kann.

2230 Wenn die Kinder erwachsen werden, haben sie die Pflicht und das Recht, ihren Beruf und Lebensstand zu wählen. Sie sollen diese neuen Verantwortungen in vertrauensvoller Beziehung zu ihren Eltern wahrnehmen und deren Ansichten und Ratschläge gerne erfragen und entgegennehmen. Die Eltern mögen darauf bedacht sein, weder in der Berufswahl noch in der Partnerwahl auf ihre Kinder Zwang auszuüben. Diese Pflicht, sich zurückzuhalten, verbietet ihnen jedoch nicht, den Kindern durch kluge Ratschläge beizustehen, besonders dann, wenn diese vorhaben, eine Familie zu gründen.

2231 Manche Menschen heiraten nicht, um für ihre Eltern oder Geschwister zu sorgen, sich intensiver einem Beruf zu widmen oder aus anderen achtenswerten Beweggründen. Sie können zum Wohl der Menschheitsfamilie

 

         Familie und Reich Gottes

2232 Die Familienbande sind zwar wichtig, aber nicht absolut. So wie das Kind zur menschlichen und geistigen Selbständigkeit heranreift, bestätigt sich auch seine besondere Berufung, die von Gott kommt, immer klarer und stärker. Die Eltern sollen diese Berufung achten und ihre Kinder ermutigen, ihr Folge zu leisten. Man muß überzeugt sein, daß es die erste Berufung des Christen ist, Christus nachzufolgen [Vgl. Mt 16,25.]: „Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig, und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig" (Mt 10,37).

2233 Jünger Jesu werden heißt die Einladung annehmen, zur Familie Gottes zu gehören und so zu leben wie er: „Wer den Willen meines himmlischen Vaters erfüllt, der ist für mich Bruder und Schwester und Mutter" (Mt 12,49). Die Eltern sollen es freudig und dankbar annehmen und achten, wenn der Herr eines ihrer Kinder beruft, ihm in der Jungfräulichkeit um des Himmel-reiches willen, im gottgeweihten Leben oder im priesterlichen Dienst nachzufolgen.


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 Quelle: http://www.vatican.va/archive/DEU0035/__P7Z.HTM


Stand: 04.03.2015

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